Wenngleich beim Versicherten vorbestehend unterdurchschnittliche Leistungen im Bereich der Lernbehinderung gut denkbar erschienen aufgrund der schulischen und beruflichen Anamnese mit Schwierigkeiten beim Erwerb schulischer Fertigkeiten, habe der Versicherte ein selbständiges Leben führen können. Seine Angaben in der Berufs- und Ausbildungsanamnese wiesen auf eine gewisse Flexibilität und Fähigkeit, sich Kompetenzen anzueignen, hin. So gebe er unter anderem an, er habe eine Anlehre als Maler mit guten praktischen Leistungen absolviert und in verschiedenen Fabriken, als Hilfszimmermann, als Hilfsspengler, als Hilfsarbeiter im Fassadenbau, gearbeitet.