Bezogen auf den Bericht über die neuropsychologischen Untersuchungen im Spital D.___ vom Mai 2019 und den entsprechenden Bericht vom 23. Mai 2019 führt Dr. phil. V.___ aus, auch damals hätten sich teilweise stark unterdurchschnittliche Resultate ergeben. So sei, wie in der aktuellen Untersuchung, die Leistung beim unmittelbaren Behalten ungewöhnlich gering gewesen. Der Einsatz von Beschwerdevalidierungsverfahren werde im Vorbericht nicht erwähnt und die Validität der Befunde werde nicht diskutiert. Es könne nicht zuverlässig beurteilt werden, ob der Versicherte in der Voruntersuchung besser mitgearbeitet habe als zum aktuellen Zeitpunkt.