In der Untersuchung und in den Akten fänden sich keine Hinweise auf Beschwerden, welche die beschriebenen Auffälligkeiten erklären könnten. Der Gutachter erachte daher die Kriterien für das wahrscheinliche Vorliegen von suboptimalem Leistungsverhalten als erfüllt. Zu den Testleistungen insgesamt sei zu sagen, dass in der neuropsychologischen Untersuchung unterdurchschnittliche Leistungen zu beobachten gewesen seien. Aufgrund der Konfundierung von Begabung und Anstrengung bei Leistungstests und des wahrscheinlich suboptimalen Leistungsverhaltens sei eine zuverlässige Interpretation der erbrachten Resultate nicht möglich.