Nach der Untersuchung habe der Gesuchsteller normal ermüdet gewirkt. Zu den Testergebnissen wird ausgeführt, es seien fünf Beschwerdevalidierungsverfahren eingesetzt worden. In einem dieser Verfahren habe der Versicherte ein höchst auffälliges Ergebnis erzielt. Die vier anderen Beschwerdevalidisierungstests seien unauffällig ausgefallen. In einer computergestützten Aufgabe zur Aufmerksamkeitsprüfung sei die mittlere Reaktionszeit bei einer einfachen Reiz-Reaktionsaufgabe stark unterdurchschnittlich, die Streuung der Einzelreaktionszeiten sei stark erhöht bzw. die Leistung sei stark unterdurchschnittlich.