Aus dem neuen, dem Gericht erstatteten Gutachten vom 10. Mai 2021 (A.S. 30 ff.) geht Folgendes hervor: 4.1 Der neuropsychologische Teilgutachter Dr. phil. V.___, Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP, führte aus (Gutachten S. 62 ff.; A.S. 91 ff.), der Gesuchsteller habe Instruktionen auf Anhieb verstanden, Schwierigkeiten seien in der Regel bemerkt worden. Das Lesen einzelner Wörter gelinge dem Gesuchsteller, vereinzelt werde eine Silbe nicht korrekt gelesen, was der Versuchsleiter korrigiere. Bei einer Beschwerdevalidierungsaufgabe mit vielen Wörtern würden diese in den Lerndurchgängen vorgelesen. Nach der Untersuchung habe der Gesuchsteller normal ermüdet gewirkt.