Im vorliegenden Urteils-Revisionsverfahren wurde ein polydisziplinäres Gutachten in den Fachdisziplinen Psychiatrie, Neurologie und Neuropsychologie eingeholt. Da für die Beurteilung einer Revision des Gerichtsurteils vom 9. März 2018 die Verhältnisse relevant sind, welche im damals zu beurteilenden Zeitraum (bis zur Verfügung vom 14. September 2017) vorlagen, ging der Begutachtungsauftrag wiederum an die Begutachtungsstelle B.___, welche das damals als massgebend erachtete Gutachten vom 16. Januar 2017 erstellt hatte. Aus dem neuen, dem Gericht erstatteten Gutachten vom 10. Mai 2021 (A.S. 30 ff.) geht Folgendes hervor: