Das Makroprolaktinom mit ausgedehnter Raumforderung intra- und suprasellär könnte zu einer Verstärkung der Defizite in der visuellen Verarbeitung führen. Das kognitive Störungsbild könne nicht durch die depressive Entwicklung erklärt werden, allenfalls führe diese zu einer leichten Akzentuierung der kognitiven Leistungsminderung. 4. Im vorliegenden Urteils-Revisionsverfahren wurde ein polydisziplinäres Gutachten in den Fachdisziplinen Psychiatrie, Neurologie und Neuropsychologie eingeholt.