Aufgrund des verlangsamten Arbeitstempos bestehe hier jedoch ebenfalls eine Leistungseinbusse von 20 %. Die Einschränkungen bestünden zumindest seit dem Unfall vom 1. Juli 2013, wobei bis zum Abschluss der operativen Behandlung (Ende 2014) eine höhergradige Einschränkung von 100 % bestanden habe. 3. Mit dem Schreiben vom 12. Juni 2019 (A.S. 1) wurde der Bericht über die neuropsychologische Testung im Spital D.___ vom 20. Mai 2019 eingereicht (Gesuchsbeilage 1). Der Beschwerdeführer war durch den Hausarzt zur Abklärung zugewiesen worden, bei Verdacht auf verminderte Intelligenz. Die Untersuchung wurde durchgeführt durch lic. phil. S.___, Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP und eidg.