Auch im Verlauf habe keine langanhaltende psychiatrische Arbeitsunfähigkeit bestanden. 2.2.3 Der neurologische Teilgutachter Dr. med. R.___, Facharzt für Neurologie FMH, führte aus (AK-Nr. 53.1 S. 18 ff.), der Versicherte berichte, im Jahr 2011 sei wegen eines Visusverlusts ein Gehirntumor entdeckt worden. Nach der Operation sei es zu einer Besserung der Sehfähigkeit gekommen. Er habe aktuell noch Mühe beim Lesen von kleiner Schrift und benutze deswegen eine Brille. Die im Jahr 2015 erfolgte Bestrahlung habe er gut überstanden. Aktuell sei er in seinem Alltag aufgrund einer eingeschränkten Handfunktion beeinträchtigt.