Als Grund habe er seine Kopfschmerzen und die Behinderung mit der rechten Hand angegeben. Aus psychiatrischer Sicht könne eine Arbeitsunfähigkeit nicht begründet werden. Es besteht ein chronischer Verlauf. Es bestehe aber auch eine doch deutlich ausgeprägte Krankheits- und Behinderungsüberzeugung. Die Prognose sei deshalb ungewiss. Aus psychiatrischer Sicht ist die somatische Arbeitsfähigkeit realisierbar. Beim Exploranden bestehe in allen seinen Fähigkeiten entsprechenden und aus somatischer Sicht angepassten Tätigkeiten eine 100%ige Arbeitsfähigkeit ohne Leistungseinschränkung. Auch im Verlauf habe keine langanhaltende psychiatrische Arbeitsunfähigkeit bestanden.