Die Aufmerksamkeit, die Auffassung und das Gedächtnis seien sonst intakt gewesen. Das Denken sei formal geordnet gewesen und inhaltlich hätten keine Wahnideen, Halluzinationen und Ich-Störungen bestanden. Gelegentlich, eher seltener, habe der Beschwerdeführer das Auftreten traumatischer Erinnerungen in sich aufdrängenden Gedanken vom Unfallereignis angegeben. Als Hauptbeschwerde habe er häufige Kopfschmerzen und die unfallbedingte Behinderung mit der rechten Hand genannt. Eine Zirkadianität sei nicht ausgeprägt gewesen. Hinweise auf Suizidalität hätten nicht bestanden. Der Explorand klage über somatische Probleme mit Kopfschmerzen und bei einer Behinderung mit der rechten Hand.