Ein Quetschtrauma Dig. III – V Hand rechts am 1. Juli 2013 (ICD-10 S60.0) mit Status nach mehreren Operationen und Amputation des Ringfingers; Visuseinschränkung beidseits; Makroprolaktinom (lCD-10 D35.2). Als Diagnosen ohne solchen Einfluss würden u.a. genannt Adipositas, arterielle Hypertonie (medikamentös eingestellt) und episodischer Spannungskopfschmerz. Zur Arbeitsfähigkeit führte das Gericht aus, laut dem Gutachten bestehe aus polydisziplinärer Sicht in den bis anhin ausgeübten Tätigkeiten als Baumaler, Spengler, Zimmermann und Sandstrahler eine volle Arbeitsunfähigkeit. Dies gelte auch für andere, schwere, mechanische manuelle Tätigkeiten.