2.5 2.5.1 Mit Verfügung vom 6. Februar 2023 (A.S. 148 f.) werden die Parteien zur öffentlichen Verhandlung auf den 17. Mai 2023, 09.00 Uhr, vorgeladen. 2.5.2 Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung (vgl. Protokoll, A.S. 151 ff.) reicht der Vertreter des Beschwerdeführers eine ergänzende Kostennote ein und der Beschwerdeführer lässt folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn VSBES.2017.259 vom 9. März 2018 sei vollumfänglich aufzuheben.