Dieses nimmt das Schreiben vom 12. Juni 2019 als Revisionsgesuch entgegen (Verfügung vom 27. Januar 2020, A.S. 3 f.). 2.2 In der Folge holt das Versicherungsgericht bei der Begutachtungsstelle B.___ ein gerichtliches Gutachten ein. Dieses datiert vom 10. Mai 2021 und wurde dem Gericht mit einem Begleitschreiben vom 8. November 2021 eingereicht (A.S. 29 ff.). 2.3 Mit Verfügung vom 26. November 2021 wird dem Gesuchsteller die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt Claude Wyssmann, als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt (A.S. 127 f.). 2.4 Am 3. Februar 2022 (A.S. 136 ff.) nimmt der Beschwerdeführer zum Gerichtsgutachten Stellung.