{"Signatur": "SO_OG_999", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_999_VSGES-2020-1_2023-05-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165870&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ab00bd56bb4e18e8d2dc4713034fddb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSGES.2020.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Sonstiges"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Revisionsgesuch"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:11:54", "Checksum": "4183aa574581da459f95ce81b5190bde", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1\nRegeste:\nRevisionsgesuch\n\n\nIn der neuropsychologischen Beurteilung führt Dr. phil. V.___ aus, es ergäben sich Hinweise auf suboptimales Leistungsverhalten. Es sei überwiegend wahrscheinlich davon auszugehen, dass die erbrachten Leistungen nicht durchgängig mit dem eigentlichen Leistungspotenzial übereinstimmten. Hinweise auf suboptimales Leistungsverhalten ergäben sich aus Resultaten in durchgeführten Beschwerdevalidierungsverfahren und Diskrepanzen zwischen Testleistungen und bekannten Mustern von Hirnleistungen und Hirnleistungsstörungen. Im Einzelnen hätten sich in einem der fünf eingesetzten Beschwerdevalidierungstests hoch auffällige Resultate gezeigt. Das Resultat liege in einem Bereich, der klar auf suboptimales Leistungsverhalten hinweise. Auch Personen mit sehr schweren Beeinträchtigungen erreichten sehr viel bessere Resultate. Auffällig gering sei vor dem Hintergrund der bestehenden Beschwerden auch die Leistung beim unmittelbaren Behalten und bezüglich des verbalen Arbeitsgedächtnisses. Entsprechende Auffälligkeiten würden vermehrt in Zusammenhang mit suboptimalem Leistungsverhalten beobachtet. Auch weitere Testresultate seien mitunter ungewöhnlich gering ausgefallen. Eine gewisse Diskrepanz zeige sich zwischen der Spontansprache und den Testleistungen. Im Indexwert Sprachverständnis ergebe sich aktuell ein IQ von 59. Entsprechend geringe (oder geringere) Leistungen würden in der Referenzpopulation bei lediglich 0.3 % der Personen beobachtet. Die Leistung bezüglich des Wortschatzes sei im Test sehr stark vermindert, in der Spontansprache falle jedoch nur ein leicht bis allenfalls mässig unterdurchschnittlicher Wortschatz auf. Verminderte Reaktionszeiten, wie sie beim Probanden beobachtet worden seien, seien auch bei schweren hirnorganischen Störungen in der Regel nicht zu erwarten, könnten jedoch bei Personen mit suboptimalem Leistungsverhalten häufig beobachtet werden. Als Diskrepanz sei festzustellen, dass bei der genannten einfachen Reaktionszeitaufgabe etwas schlechtere mittlere Reaktionszeiten erbracht worden seien als bei einer komplexeren Reaktionszeitaufgabe, bei der nur auf bestimmte Reize reagiert werden solle. Dieses Muster sei als auffällig zu werten und bei Hirnleistungsstörungen üblicherweise nicht zu erwarten. Entsprechend schwankende Reaktionszeiten, wie sie bei einer einfachen Reiz-Reaktionsaufgabe beobachtet worden seien, seien bei authentischen Störungen in der Regel nicht zu erwarten, jedoch zeigten Personen mit Verdacht auf negative Antwortverzerrungen oft erhöhte Schwankungen von Reaktionszeiten. Vor dem Hintergrund entsprechender Studien seien die vom Probanden in der Untersuchung gezeigten Schwankungen der Reaktionszeiten von bis zu 200 Millisekunden als extrem auffällig zu bezeichnen. In der Untersuchung und in den Akten fänden sich keine Hinweise auf Beschwerden, welche die beschriebenen Auffälligkeiten erklären könnten. Der Gutachter erachte daher die Kriterien für das wahrscheinliche Vorliegen von suboptimalem Leistungsverhalten als erfüllt. Zu den Testleistungen insgesamt sei zu sagen, dass in der neuropsychologischen Untersuchung unterdurchschnittliche Leistungen zu beobachten gewesen seien. Aufgrund der Konfundierung von Begabung und Anstrengung bei Leistungstests und des wahrscheinlich suboptimalen Leistungsverhaltens sei eine zuverlässige Interpretation der erbrachten Resultate nicht möglich. Das Ausmass von möglicherweise tatsächlich vorliegenden Einschränkungen lasse sich daher nicht festlegen. Zur Arbeitsfähigkeit könne anhand der vorliegende Befunde keine zuverlässige Aussage gemacht werden. Jedenfalls seien keine Befunde objektivierbar und reproduzierbar, die eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit valide begründen würden.\nBezogen auf den Bericht über die neuropsychologischen Untersuchungen im Spital D.___ vom Mai 2019 und den entsprechenden Bericht vom 23. Mai 2019 führt Dr. phil. V.___ aus, auch damals hätten sich teilweise stark unterdurchschnittliche Resultate ergeben. So sei, wie in der aktuellen Untersuchung, die Leistung beim unmittelbaren Behalten ungewöhnlich gering gewesen. Der Einsatz von Beschwerdevalidierungsverfahren werde im Vorbericht nicht erwähnt und die Validität der Befunde werde nicht diskutiert. Es könne nicht zuverlässig beurteilt werden, ob der Versicherte in der Voruntersuchung besser mitgearbeitet habe als zum aktuellen Zeitpunkt. Die dokumentierten Testleistungen (z.B. unmittelbares Behalten) gäben jedoch gewisse Hinweise auf suboptimales Leistungsverhalten auch in der Voruntersuchung."}