{"Signatur": "SO_OG_999", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_999_VSGES-2020-1_2023-05-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165870&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ab00bd56bb4e18e8d2dc4713034fddb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSGES.2020.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Sonstiges"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Revisionsgesuch"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:11:54", "Checksum": "4183aa574581da459f95ce81b5190bde", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1\nRegeste:\nRevisionsgesuch\n\n\nZum psychopathologischen Befund führte der psychiatrische Teilgutachter Dr. med. O.___ aus, der Explorand wirke etwas verschlossen, spreche eher wenig, sei sonst aber zugänglich, freundlich und beantworte die gestellten Fragen ausreichend. Die Stimmung sei eher zum depressiven Pol gerichtet gewesen, etwas gedrückt, aber noch nicht eigentlich depressiv. Der Beschwerdeführer habe teilweise Schlafstörungen in der Nacht und teilweise erhöhte Ermüdbarkeit am Tag angegeben. Den Appetit habe er als normal geschildert. Hinweise auf manifeste Ängste mit vegetativen Symptomen als Ausdruck der Angst und Zwänge hätten nicht bestanden. Die Vigilanz sei nicht gestört gewesen, der Beschwerdeführer sei wach, bewusstseinsklar und allseits orientiert gewesen. Am Schluss habe er den Namen des Untersuchers noch gut gewusst. Mit der Angabe von Lebensdaten habe er Mühe gehabt, er habe dazu auch seinen mitgebrachten Lebenslauf zu Hilfe genommen. Er sei durchwegs gleich konzentriert gewesen und habe keine deutlichen Ermüdungserscheinungen gezeigt. Die Aufmerksamkeit, die Auffassung und das Gedächtnis seien sonst intakt gewesen. Das Denken sei formal geordnet gewesen und inhaltlich hätten keine Wahnideen, Halluzinationen und Ich-Störungen bestanden. Gelegentlich, eher seltener, habe der Beschwerdeführer das Auftreten traumatischer Erinnerungen in sich aufdrängenden Gedanken vom Unfallereignis angegeben. Als Hauptbeschwerde habe er häufige Kopfschmerzen und die unfallbedingte Behinderung mit der rechten Hand genannt. Eine Zirkadianität sei nicht ausgeprägt gewesen. Hinweise auf Suizidalität hätten nicht bestanden.\nDer Explorand klage über somatische Probleme mit Kopfschmerzen und bei einer Behinderung mit der rechten Hand. In den Akten seien neben einem Motorradunfall mit Schulter-Rippenfrakturen 2006 der Unfall an einer Holzspaltmaschine mit schwerer Quetschverletzung der Finger III – V der rechten Hand 2013 sowie die subtotale Resektion eines Makroprolaktinoms 2011 und die Tumorresektion der intrasellären progressiven Anteile des bekannten Makroprolaktinoms 2015, auch mit postoperativer Bestrahlung im gleichen Jahr, aufgeführt. Aktenkundig sei auch eine Angst und depressive Störung, gemischt, mit Behandlung im Psychiatrischen Ambulatorium [...] 2013 bis 2014. Der Explorand habe damals nach seinen Angaben unter posttraumatischen Symptomen infolge des Unfallereignisses mit der Hand gelitten. Gegenwärtig seien affektive Symptome nicht genügend ausgeprägt für die Diagnose einer depressiven Episode. Eine Angststörung bestehe auch nicht. Gelegentlich, eher selten komme es noch zu sich aufdrängenden posttraumatischen Gedanken. Die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung könne deshalb nicht gestellt werden. Eine psychiatrische Diagnose könne gegenwärtig nicht gestellt werden. Der Explorand fühle sich auch nicht psychisch krank und leide in seinem Alltag sonst auch nicht unter psychopathologischen Symptomen. Bei der gutachterlichen Untersuchung seien leichte Konzentrationsstörungen bei der genauen Angabe von Lebensdaten aufgefallen. Aus neurologischer Sicht müsse beurteilt werden, ob die Diagnose einer psychoorganischen Störung gestellt werden könne bzw. ob organische Korrelate bestünden, womit die Symptomatik erklärt werden könne. Bei der heutigen Untersuchung habe der Explorand erklärt, nur noch zu 50 % arbeiten zu können in einer Hilfsarbeit. Als Grund habe er seine Kopfschmerzen und die Behinderung mit der rechten Hand angegeben. Aus psychiatrischer Sicht könne eine Arbeitsunfähigkeit nicht begründet werden. Es besteht ein chronischer Verlauf. Es bestehe aber auch eine doch deutlich ausgeprägte Krankheits- und Behinderungsüberzeugung. Die Prognose sei deshalb ungewiss.\nAus psychiatrischer Sicht ist die somatische Arbeitsfähigkeit realisierbar. Beim Exploranden bestehe in allen seinen Fähigkeiten entsprechenden und aus somatischer Sicht angepassten Tätigkeiten eine 100%ige Arbeitsfähigkeit ohne Leistungseinschränkung. Auch im Verlauf habe keine langanhaltende psychiatrische Arbeitsunfähigkeit bestanden.\n2.2.3 Der neurologische Teilgutachter Dr. med. R.___, Facharzt für Neurologie FMH, führte aus (AK-Nr. 53.1 S. 18 ff.), der Versicherte berichte, im Jahr 2011 sei wegen eines Visusverlusts ein Gehirntumor entdeckt worden. Nach der Operation sei es zu einer Besserung der Sehfähigkeit gekommen. Er habe aktuell noch Mühe beim Lesen von kleiner Schrift und benutze deswegen eine Brille. Die im Jahr 2015 erfolgte Bestrahlung habe er gut überstanden. Aktuell sei er in seinem Alltag aufgrund einer eingeschränkten Handfunktion beeinträchtigt. Zum neurologischen Status wurde erklärt, die HWS sei frei beweglich, Karotiden ohne pathologische Geräusche. Der Geruchssinn sei deutlich vermindert, Geruchsproben würden nur auf Vorschlag erkannt. Das Gesichtsfeld sei fingerperimetrisch normal. Pupillen isokor mit normaler Lichtreaktion. Beim rechtshändigen Versicherten finde sich an allen Extremitäten ein normaler Tonus. Die muskuläre Trophik sei symmetrisch normal. Die grobe Kraft an allen Extremitäten sei normal. Es bestehe jedoch eine deutliche Bewegungseinschränkung des Mittelfingers und des Kleinfingers. Zudem Status nach Amputation Ringfinger im PIP. Die Feinmotorik und Kraft der Finger Dig. I und II sei normal. Kein pathologischer Tremor. Positionsversuche gehalten. Finger-Nasen-Versuch und Knie-Hacken-Versuch beidseits zielsicher. Lasègue beidseits negativ. Die Muskeleigenreflexe seien beidseits sehr schwach auslösbar ohne verwertbare Seitendifferenz. Keine pathologischen Reflexe. Sensibilität für Berührung und Schmerz mit Angabe einer Allodynie bzw. Hyperalgesie (leicht ausgeprägt) im Bereich des Endgliedes von Dig. III sehr leichtgradig auch im Bereich des Amputationsstumpfes Dig. IV. Normale Temperaturempfindung. Vibrationssinn normal."}