{"Signatur": "SO_OG_999", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_999_VSGES-2020-1_2023-05-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165870&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ab00bd56bb4e18e8d2dc4713034fddb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSGES.2020.1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Sonstiges"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Revisionsgesuch"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:11:54", "Checksum": "4183aa574581da459f95ce81b5190bde", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Sonstiges 17.05.2023 VSGES.2020.1\nRegeste:\nRevisionsgesuch\n\nUrteil vom 17. Mai 2023\nEs wirken mit:\nOberrichter Marti\nOberrichterin Hunkeler\nGerichtsschreiberin Küng\nIn Sachen\nA.___ vertreten durch Rechtsanwalt Claude Wyssmann\nGesuchsteller\ngegen\nIV-Stelle Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil\nGesuchsgegnerin\nbetreffend Revisionsgesuch\nzieht das Versicherungsgericht in Erwägung:\nI.\n1.\n1.1 Mit Verfügung vom 14. September 2017 sprach die IV-Stelle des Kantons Solothurn (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) dem 1965 geborenen A.___ (nachfolgend: Gesuchsteller) rückwirkend für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. November 2015 eine ganze Rente und vom 1. Dezember 2015 bis 31. März 2016 eine halbe Rente zu. Ab 1. April 2016 wurde ein Rentenanspruch verneint.\n1.2 Die dagegen am 3. Oktober 2017 erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn (nachfolgend: Versicherungsgericht) mit Urteil vom 9. März 2018 (irrtümlich datiert mit 9. März 2017) ab. Bei der Beurteilung des medizinischen Sachverhalts stützten sich Verwaltung und Gericht auf ein polydisziplinäres Gutachten der Begutachtungsstelle B.___ vom 16. Januar 2017.\n2.\n2.1 Am 12. Juni 2019 gelangte Dr. med. C.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, , mit einem «Gesuch um erneute Rentenprüfung» an die Gesuchsgegnerin (Aktenseiten [A.S.] 1). Er machte geltend, eine im Mai 2019 durchgeführte neuropsychologische Untersuchung im Spital D.___ habe zu neuen Erkenntnissen geführt. Die Gesuchsgegnerin überweist das Schreiben am 10. Januar 2020 (A.S. 2) zur allfälligen Behandlung als Gesuch um Revision des Gerichtsurteils vom 9. März 2018 an das Versicherungsgericht. Dieses nimmt das Schreiben vom 12. Juni 2019 als Revisionsgesuch entgegen (Verfügung vom 27. Januar 2020, A.S. 3 f.).\n2.2 In der Folge holt das Versicherungsgericht bei der Begutachtungsstelle B.___ ein gerichtliches Gutachten ein. Dieses datiert vom 10. Mai 2021 und wurde dem Gericht mit einem Begleitschreiben vom 8. November 2021 eingereicht (A.S. 29 ff.).\n2.3 Mit Verfügung vom 26. November 2021 wird dem Gesuchsteller die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und Rechtsanwalt Claude Wyssmann, als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt (A.S. 127 f.).\n2.4 Am 3. Februar 2022 (A.S. 136 ff.) nimmt der Beschwerdeführer zum Gerichtsgutachten Stellung. Weiter lässt er beantragen, es sei erneut ein medizinisches Gerichtsgutachten unter Einbezug mindestens der psychiatrischen und neuropsychologischen Fachrichtungen in Auftrag zu geben und es sei das neuropsychologische Gutachten der Begutachtungsstelle B.___ der Neuropsychologie des Spitals D.___ zur allgemeinen Stellungnahme zu unterbreiten. Ausserdem wird die Durchführung einer Verhandlung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK verlangt. Am 29. August 2022 (A.S. 141 ff.) reicht der Vertreter des Beschwerdeführers seine Honorarnote ein. Diese geht mit Verfügung vom 30. August 2022 (A.S. 147) zur Kenntnisnahme an die Beschwerdegegnerin.\n2.5\n2.5.1 Mit Verfügung vom 6. Februar 2023 (A.S. 148 f.) werden die Parteien zur öffentlichen Verhandlung auf den 17. Mai 2023, 09.00 Uhr, vorgeladen.\n2.5.2 Im Rahmen der öffentlichen Verhandlung (vgl. Protokoll, A.S. 151 ff.) reicht der Vertreter des Beschwerdeführers eine ergänzende Kostennote ein und der Beschwerdeführer lässt folgende Rechtsbegehren stellen:\n1. Das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn VSBES.2017.259 vom 9. März 2018 sei vollumfänglich aufzuheben.\n2. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn habe den Leistungsanspruch des Beschwerdeführers neu zu beurteilen und dem Beschwerdeführer eine über den 1. April 2016 unbefristete Invalidenrente auszurichten.\n3. Eventualiter: Es sei ein neues medizinisches Gutachten bei einer nicht vorbefassten Gutachterstelle in Auftrag zu geben.\n4. Die Kosten der Gerichtsgutachten habe die IV-Stelle zu tragen.\n5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der IV-Stelle.\n2.6 Auf die Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird nachfolgend, soweit erforderlich, eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.\n"}