Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Beschwerdeführer (eingeschrieben) - Wehrpflichtersatzverwaltung - KStA, Rechtsdienst - Finanzdepartement - EStV, Sektion WpE, Bern Expediert am: