Das Bundesgericht habe es mehrmals abgelehnt, Männer aufgrund des Grundsatzes der gleichen Rechte von Mann und Frau von der Ersatzpflicht zu befreien. Auch die Europäischen Gerichte würden in der Beschränkung der Militär- und Ersatzdienstpflicht auf Männer keinen Verstoss gegen das Prinzip der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann sehen. Der Militärdienst für Schweizerinnen sei freiwillig. Einmal militärdienstpflichtig, würden einer Schweizerin dieselben Rechte und Pflichten wie den militärdienstpflichtigen Männern erwachsen. Eine Schweizerin werde aber nicht ersatzdienstpflichtig, weil dies verfassungsrechtlich nicht vorgesehen sei. Die Beschwerde sei unbegründet.