Am 5. Juni 2020 eröffnete die Wehrpflichtersatzverwaltung A. Z. die definitive Veranlagungsverfügung für die Wehrpflichtersatzabgabe des Jahres 2018 im Betrag von CHF 400, unter Anrechnung bisheriger Zahlungen in diesem Betrag, ausmachend ein Saldo von CHF 0, am 10. Juni 2021 die definitive Veranlagung 2019 ebenfalls im Betrag von CHF 400 und mit einem Saldo von CHF 0 sowie am 27. Januar 2022 die definitive Veranlagung 2020 ebenso im Betrag von CHF 400 mit einem Saldo von CHF 0. Mit Schreiben vom 30. August 2022 erhob A. Z. Beschwerde bzw. Klage wegen Diskriminierung und verlangte die Rückzahlung aller bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben, die komplette Befreiung davon und eine Entschädigung.