In Sachen SGWPE.2022.4 A. Z. gegen Wehrpflichtersatzverwaltung, Hauptgasse 70/ Kapitelhaus, 4509 Solothurn betreffend Wehrpflichtersatzabgabe 2018-2020 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Am 5. Juni 2020 eröffnete die Wehrpflichtersatzverwaltung A. Z. die definitive Veranlagungsverfügung für die Wehrpflichtersatzabgabe des Jahres 2018 im Betrag von CHF 400, unter Anrechnung bisheriger Zahlungen in diesem Betrag, ausmachend ein Saldo von CHF 0, am 10. Juni 2021 die definitive Veranlagung 2019 ebenfalls im Betrag von CHF 400 und mit einem Saldo von CHF 0 sowie am 27. Januar 2022 die definitive Veranlagung 2020 ebenso im Betrag von CHF 400 mit einem Saldo von CHF 0.