Am 26. Januar 2021 eröffnete die Wehrpflichtersatzverwaltung A. Z. die definitive Veranlagungsverfügung für die Wehrpflichtersatzabgabe des Jahres 2018 im Betrag von CHF 1'494, am 28. Februar 2021 die definitive Veranlagung 2019 im Betrag von CHF 2'091 und am 7. März 2022 die definitive Veranlagung 2020 im Betrag von total CHF 1'730.80 (inkl. Verzugszins). Mit Schreiben vom 26. Juli 2022 verlangte A. Z. die Schliessung seiner Dossiers bei der Wehrpflichtersatzverwaltung und die Rückzahlung der seiner Ansicht nach zu Unrecht bezahlten Abgaben. 1.2