Ausdehnungen der Ersatzbefreiung nach dieser Bestimmung waren offenbar immer wieder ein politisches Thema und so wurde bei diesem Gesetzgebungsverfahren gefordert, «es seien alle nach Artikel 13 MO Dienstbefreiten vom Militärpflichtersatz zu befreien». Hierzu dann das Fazit in der Botschaft: «Aber selbst wenn eine Ausdehnung der Ersatzbefreiung auf alle nach Artikel 13 MO Dienstbefreiten nicht verfassungswidrig wäre, hätte diese Lösung doch zu weitgehende Folgen, als dass sie in Friedenszeiten eingeführt werden könnte. Von den rund 400 000 Ersatzpflichtigen würden 30 500 ersatzfrei» (BBl 1978 II 927).