Thematisiert wurde dies unter der Überschrift «Ersatzpflicht der Hilfsdienstpflichtigen und der vorzeitig Versetzten» (BBl 1978 II 918 ff.). Der Gesetzgeber war sich demnach im fraglichen Gesetzgebungsprozess hinsichtlich der Ersatzpflicht von Schutzdienstpflichtigen jedenfalls bewusst. 5.2.2 Die Botschaft befasst sich ebenfalls mit der «Ausdehnung der Ersatzbefreiung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c MPG» (BBl 1978 II 926 f.). Ausdehnungen der Ersatzbefreiung nach dieser Bestimmung waren offenbar immer wieder ein politisches Thema und so wurde bei diesem Gesetzgebungsverfahren gefordert, «es seien alle nach Artikel 13 MO Dienstbefreiten vom Militärpflichtersatz zu befreien».