Die Rekrutierung für den Zivilschutz fand am 24. und 25. Februar 2020 statt. Aus dem Dienstbüchlein ergeht, dass der Beschwerdeführer gemäss ärztlicher Beurteilung vom 24. Februar 2020 anlässlich der Rekrutierung als tauglich für den Schutzdienst erklärt wurde. Entsprechend wurde der Beschwerdeführer laut PISA-Auszug ab dem 25. Februar 2020 als dienstuntauglich aber schutzdiensttauglich erklärt. Daher wurde er für den Zivilschutz in der Funktion als Betreuer rekrutiert. 1.4 Am 1. Mai 2021 wurde dem Beschwerdeführer die provisorische Rechnung über einen Betrag von CHF 750 für die Wehrpflichtersatzabgabe des Jahres 2020 zugestellt. Diese Rechnung bezahlte der Beschwerdeführer am 3. Mai 2021.