Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Beschwerdeführer (eingeschrieben) - Wehrpflichtersatzverwaltung - KStA, Recht und Aufsicht - Finanzdepartement - EStV, Sektion WpE, Bern Expediert am: Die von der Eidg. Steuerverwaltung gegen dieses Urteil vor Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil 2C_1005/2021 vom 27. April 2022 abgewiesen.