aWPEG in Übereinstimmung mit Art. 13 aMG für die Leistung der Ersatzabgabe eine Altersgrenze von 30 Jahren vorgesehen, unabhängig davon, ob die elf Ersatzabgaben bis dahin bezahlt worden waren. Die Dienstleistungspflicht für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere dauere seit dem 1. Januar 2018 neu bis zum Ende des 12. Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule (Art. 13 MG). Da die Rekrutenschule bis spätestens im 25. Altersjahr zu vollenden sei (Art. 49 MG), begründe dies eine Militärdienstpflicht bis längstens zum vollendeten 37. Altersjahr. Konsequenterweise sei denn auch Art. 3