Während das revidierte MG am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sei, sei die Änderung des WPEG am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und werde erstmals auf die Ersatzabgabe 2018 angewendet. Konkret hätte nach altrechtlicher Regelung bis Ende 2017 die Wehrdienstpflicht für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollendeten (Art. 13 Abs. 2 lit. a aMG, MG in seiner vor dem 1. Januar 2018 geltenden Version mit Stand am 1. September 2017; nachfolgend «aMG» genannt) gedauert. Bis Ende 2018 hätte Art. 3 aWPEG in Übereinstimmung mit Art.