Die Beschwerde erfolgte schriftlich, also formgerecht. Zudem wurde die Beschwerde am 14. Juli 2020 der Post aufgegeben und erfolgte somit auch fristgerecht. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Entscheid unmittelbar betroffen und somit zur Beschwerde legitimiert. Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 1.2 Die Sistierung des vorliegenden Verfahrens ist aufzuheben, da das Bundesgericht das betreffende Urteil 2C_504/2020 am 17. August 2021 gefällt hat. 2. Nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1 BV (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft; SR 101) und ebenso nach Art. 2 Abs. 1 MG ist jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten.