" 2.3 Gestützt auf den Verfahrensantrag der Beschwerdegegnerin lud das Kantonale Steuergericht mit Verfügung vom 3. September 2020 die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dazu ein, eine allfällige Vernehmlassung einzureichen. Innert einer einmal erstreckten Frist reichte sodann auch die ESTV eine auf 21. Oktober 2020 datierte Vernehmlassung ein. Dabei beantragte die ESTV genauso wie die Beschwerdegegnerin "Abweisung der Beschwerde".