Im Jahr 2018 wurde der Beschwerdeführer im Personalinformationssystem der Armee (PISA) erfasst. Laut PISA wurde der Beschwerdeführer am 1. Januar 2018 von der Rekrutierung befreit. Grundlage dafür bildet laut PISA Art. 9 Abs. 2 MG (Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung; Militärgesetz; SR 510.10). Die Befreiung von der Rekrutierung gestützt auf die vorgenannte gesetzliche Grundlage wurde auch im Dienstbüchlein mit Datum vom 3. September 2013 so festgehalten. Der Beschwerdeführer leistete unumstrittenermassen weder im Jahr 2018 noch in den Jahren zuvor je Militär- noch Ersatzdienst.