- ein momentaner Verzicht auf die Eintreibung von Gebühren durch das Bundesgericht noch keine Praxis begründet und ohnehin für die kantonale Instanz nicht bindend ist, - das Erlassgesuch demnach abzuweisen ist, - für das vorliegende Erlassverfahren keine Kosten zu erheben sind, verfügt: 1. Das Ausstandsgesuch von A.___ wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Erlassgesuch von A.___ wird abgewiesen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14).