die Kosten der Liegenschaftsschätzung belaufen sich auf CHF 1’729.60, womit dem Gesuchsteller CHF 20.40 des von ihm geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1’750.00 zurückerstattet werden, der Gesuchsteller hat die Kosten des Neuschätzungsverfahrens von CHF 150.00 zu bezahlen, beschlossen: 1. Das Gesuch um Neuschätzung wird zufolge Rückzugs von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 2. A.___ werden CHF 20.40 des von ihm für die neue Liegenschaftsschätzung geleisteten Kostenvorschusses zurückerstattet. 3. A.___ hat die Kosten des Verfahrens von CHF 150.00 zu bezahlen. Diese werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Rechtsmittel: