__ wird Frist gesetzt, bis 5. Juni 2026 mitzuteilen, ob er an seinem Antrag auf Festsetzung eines neuen Schätzwertes der Liegenschaften GB [...] und Nr. [...] festhält. Ohne Bericht innert der hiervor gesetzten Frist wird das Gesuch als zurückgezogen betrachtet. diese Frist auf Antrag des Gesuchstellers bis 17. Juni 2026 erstreckt wurde, wiederum mit dem Hinweis, ohne Bericht innert der gesetzten Frist werde das Gesuch als zurückgezogen betrachtet, sich der Gesuchsteller auch innert der erstreckten Frist nicht vernehmen liess, womit das Gesuch um Neuschätzung als zurückgezogen zu betrachten ist, das Verfahren demnach zufolge Rückzugs von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden kann,