In Sachen A.___, Gesuchsteller gegen Gesuchsgegner betreffend Neue Schätzung der Liegenschaft [...] hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: A.___ (im Folgenden der Gesuchsteller) am 20. März 2026 gemäss Art. 9 Abs. 2 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG, SR 281.42) bei der Aufsichtsbehörde für Betreibung und Konkurs ein Gesuch um eine neue Schätzung der Liegenschaft [...], einreichte, der Präsident der Aufsichtsbehörde nach Eingang der Neuschätzung am 22. Mai 2026 die folgende Verfügung erliess: 1.