Ziel der passiven Suggestion ist ein Ausgleich dieses spezifischen Mangels affektiver (Liebe, Vertrauen, Sicherheit), kognitiver (Wissen, Verständnis) oder struktureller (ungenügende Klarheit der Situation) Bedürfnisse. Suggestionseffekte lassen sich nur im Zusammenspiel von Aktivität der Suggestion und Bereitschaft zur Suggestion erklären (Volbert, Steller: Handbuch der Rechtspsychologie Hogrefe Verlag 2008, S. 331ff.). 5. Die Würdigung der Aussagen der Geschädigten und des Beschuldigten ergibt folgendes: 5.1 Am 14. April 2014 wurde mit der Geschädigten eine Videoeinvernahme durchgeführt (AS 69 ff.). Die Geschädigte vermochte der ca. 80 Minuten dauernden Einvernahme gut zu folgen.