Diese Aussageanalyse bzw. Glaubhaftigkeitsanalyse dient der Abklärung des Wahrheitsgehaltes von Zeugenaussagen. Auch die Aussagen einer beschuldigten Person sind zu würdigen und auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Die Aussageanalyse kann aber nicht auf Aussagen einer beschuldigten Person übertragen werden, da sich deren prozessuale Stellung grundlegend von derjenigen eines Zeugen unterscheidet: Im Unterschied zu einem Zeugen unterliegt sie keiner Wahrheitspflicht und sie trifft keine Mitwirkungs- und somit auch keine Aussagepflicht. Aus dem Blickwinkel der Aussagepsychologie werden die Grundsätze zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen von Rolf Bender dargelegt im Aufsatz