Der Beschuldigte bestritt, der Geschädigten gesagt zu haben, dass sie ihm eins blasen solle; er habe auch ihre Hände vor dem Gesicht nicht weggedrückt. Er bestritt auch, der Geschädigten gedroht zu haben. 3. F.___, die Freundin der Geschädigten, die sie nach den Ereignissen in Olten auf den Polizeiposten begleitete, führte anlässlich der Einvernahme vom 13. April 2014 aus, dass die Geschädigte sie um ca. 23:30 Uhr aus dem Zug angerufen habe. Sie habe gesagt, dass sie gerade von drei Typen vergewaltigt worden sei und habe sie gefragt, ob sie sie am Bahnhof in Solothurn abholen würde. Sie sei in der Folge mit ihrer Mutter an den Bahnhof gefahren.