Er habe einfach zu ihr gesagt: «weisch, chom». 2.2 Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 16. April 2014 (AS 96 ff.) bestätigte der Beschuldigte, dass alles normal und freiwillig gewesen sei. Er habe ihr die Hände nicht weggenommen. Am Anfang habe er ihr die Hände so weggestrichen. Sie habe die Hand so ans Gesicht, an die Wange gehalten und mit den Haaren habe sie etwas gemacht. Er habe ihr dann die Hand sanft gestrichen. 2.3 Am 28. August 2014 wurde der Beschuldigte durch den Staatsanwalt einvernommen (AS 116 ff.). Er führte aus, dass er mit seinem Bruder E.___ im Schlafzimmer gewesen sei, als D.___ gekommen sei und ihn gefragt habe, ob er auch ins Wohnzimmer gehen wolle.