Später willigte die Geschädigte ein und meldete sich in Begleitung ihrer Freundin und deren Mutter sodann unmittelbar nach ihrer Ankunft in Solothurn bei der Polizei. 10. In der Nacht vom 12./13. April 2014 wurde vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt (AS 86 ff.). Die gynäkologische Untersuchung ergab keine Hinweise auf frische Verletzungen. Dieses Untersuchungsresultat schliesst gemäss gutachterlichen Feststellungen jedoch einen gegen den Willen der Geschädigten erfolgten Geschlechtsverkehr nicht aus. B. Bestrittener Sachverhalt