!» (vgl. AS 14 sowie die CD mit den gesicherten Daten der Mobiltelefonnummer von B.___: AS 100). F.___ benachrichtigte in der Folge ihre Mutter, C.___; zusammen holten sie die Geschädigte dann am Bahnhof Solothurn ab. 9. Der Vorschlag, die Polizei zu benachrichtigen, kam von F.___ bzw. ihrer Mutter und wurde von der Geschädigte aus Scham und Angst vor der Reaktion ihrer Eltern zuerst abgelehnt. Später willigte die Geschädigte ein und meldete sich in Begleitung ihrer Freundin und deren Mutter sodann unmittelbar nach ihrer Ankunft in Solothurn bei der Polizei.