E.___ wollte jedoch in der Folge mit der Geschädigten keine sexuellen Handlungen vornehmen. Alle Anwesenden zogen sich wieder an und E.___ und D.___ brachten die Geschädigte zurück an den Bahnhof in Olten, während der Beschuldigte zu Hause blieb. Auf dem Weg zum Bahnhof behändigte D.___ das Handy der Geschädigten und löschte seine Kontakte. 8. Vom Bahnhof Olten aus rief die Geschädigte ihre Mutter an. Mit ihrer Hilfe fand sie heraus, wann der nächste Zug nach Solothurn fuhr und wie sie auf den richtigen Bahnsteig gelangen konnte, um den Zug zu besteigen (AS 28 f.). Um ca. 23:30 Uhr rief die Geschädigte auf dem Rückweg von Olten nach Solothurn aus dem Zug ihre Freundin F.___