_ und der Beschuldigte Pornofilme, wobei sich E.___ dazu selbst befriedigte (AS 51, 127). 6. In der Folge ging der Beschuldigte ins Wohnzimmer und hatte mit der Geschädigten Oralverkehr. Der Beschuldigte hatte einen Samenerguss, als die Geschädigte sein Glied im Mund hatte (AS 92) und diese schluckte das Ejakulat (AS 74). 7. Nach dem Beschuldigten ging auch der dritte Bruder noch ins Wohnzimmer, gemäss Aussagen von D.___ nackt und mit einem Kondom über dem Penis, was E.___ bestätigte (AS 58, 46). Die Geschädigte war unten nackt, trug also keine Hosen und Unterhosen. E.___ wollte jedoch in der Folge mit der Geschädigten keine sexuellen Handlungen vornehmen.