Die Geschädigte begann aus der Scheide zu bluten, was D.___ gemäss seinen eigenen Aussagen enttäuschte und wütend machte, weil er sich vorher bei ihr versichert hatte, dass sie nicht mehr Jungfrau sei. Er verliess das Wohnzimmer, um zu duschen und liess die Geschädigte im Wohnzimmer zurück. Gemäss eigenen Aussagen sagte er dabei zu seinen Brüdern: «Wenn sie wott ok, aber sie nid wott…» Er sei fertig gewesen mit ihr, sie habe selbst entscheiden können. Er sei duschen gegangen und fertig (AS 66). 5. Während der Zeit, die D.___ mit der Geschädigten im Wohnzimmer verbrachte, schauten seine Brüder E.___ und der Beschuldigte Pornofilme, wobei sich E.___ dazu selbst befriedigte (AS 51, 127).