II. Sachverhalt A. Unbestrittener Sachverhalt 1. Die Geschädigte besuchte zur Tatzeit in Bern das [...], eine Institution für Personen mit einer Lernschwäche, wo sie eine Anlehre im Hauswirtschaftsbereich absolvierte. Während der Woche lebte sie in dieser Institution in einer betreuten Wohngruppe, das Wochenende verbrachte sie jeweils in [...] bei ihren Eltern (vgl. Aussagen des Vaters vom 13.4.2014, AS 25). 2. Die damals knapp 17-jährige B.___ (geb. [...]) trat anfangs April 2014 mit dem um ein Jahr älteren D.___ über die Internet-Plattform «badoo», bei welcher D.___ unter der Bezeichnung [...] ein Profil unterhielt, in Kontakt. Die Korrespondenz wurde schnell anzüglich (AS 101 ff.: