Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Umfang von Fr. 1‘687.50 (Differenz zu vollem Honorar, inkl. MwSt und Auslagen), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. 6. Die Verfahrenskosten, mit einer Gerichtsgebühr von Fr. 5‘000.--, total Fr. 7‘500.--, hat der Beschuldigte G.___ zu bezahlen.» 9. Am 31. August 2015 meldete der Beschuldigte gegen dieses Urteil die Berufung an (AS 369). Gemäss Berufungserklärung vom 22. Dezember 2015 richtet sich das Rechtsmittel gegen das gesamte Urteil.