_, vertreten durch Rechtsanwältin Serife Can, eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 7‘163.65 (inkl. 8% MwSt und Auslagen) zu bezahlen. 5. Die Kostennote für den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten G.___, Rechtsanwalt Daniel Gehrig, wird auf Fr. 6‘161.15 (inkl. 8% MwSt und Auslagen) festgesetzt und ist zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat zu zahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren sowie der Nachzahlungsanspruch des amtlichen Verteidigers im Umfang von Fr. 1‘687.50 (Differenz zu vollem Honorar, inkl. MwSt und Auslagen), sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben.