3. Der Beschuldigte G.___ hat der Privatklägerin B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Serife Can, folgende Zivilforderungen zu bezahlen: a) Schadenersatz in der Höhe von Fr. 2‘870.65, zuzügl. 5% Zins seit 12.04.2014. b) Genugtuung in der Höhe von Fr. 2‘000.--, zuzügl. 5% Zins seit 12.04.2014. Zur Geltendmachung ihrer Mehrforderung wird die Privatklägerin auf den Zivilweg verwiesen. 4. Der Beschuldigte G.___ hat der Privatklägerin B.___, vertreten durch Rechtsanwältin Serife Can, eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 7‘163.65 (inkl. 8% MwSt und Auslagen) zu bezahlen.