» Sowohl Staatsanwalt A.___ als auch die Rechtsvertreterin der Privatklägerin, Rechtsanwältin Serife Can, und der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Daniel Gehrig, machen von ihrem Recht auf einen zweiten Parteivortrag Gebrauch. Der Beschuldigte verzichtet ausdrücklich auf das letzte Wort nach Art. 347 Abs. 1 StPO. Der Vorsitzende weist auf die Möglichkeiten hin, das Urteil mündlich oder schriftlich zu eröffnen. Nachdem alle Parteivertreter hierzu Stellung genommen haben, wird vereinbart, dass das Urteil schriftlich eröffnet wird und die Parteivertreter vorab telefonisch von der Gerichtsschreiberin kurz über den Prozessausgang in Kenntnis gesetzt werden.