3. Allfällige weitere Beweisanträge und Schluss des Beweisverfahrens; 4. Parteivorträge; 5. Letztes Wort des Beschuldigten; 6. Geheime Urteilsberatung; 7. Urteilseröffnung. Der Vorsitzende fordert den amtlichen Verteidiger auf, Staatsanwalt A.___ vorab Einsicht in seine Kostennote für das Berufungsverfahren zu gewähren, damit dieser hierzu in seinem Parteivortrag eine allfällige Stellungnahme abgeben könne. Die Parteivertreter werfen keine Vorfragen auf und haben keine Vorbemerkungen. Es wird der Beschuldigte vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass er sich nicht selbst belasten muss und das Recht hat, die Aussagen und die Mitwirkung zu verweigern.